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Offshore Firma gründen - so wird es gemacht!

Offshore, als von der Küste entfernt übersetzt, werden sowohl Länder bezeichnet, in denen es nur eine geringe bis keine Steuerbelastung gibt, als auch Firmen, die im Ausland gegründet wurden und registriert sind und auch dort geleitet werden. Zumeist werden Offshore Firmen aus Gründen der Steuerersparnis gegründet, manchmal auch zum Schutz des Eigentums. Aber auch bürokratische Vorgaben können der Grund sein. Für manche Unternehmer bieten Offshore Firmen einen wirtschaftlichen Neustart, selbst wenn Befähigungsnachweise nicht erbracht werden können oder ein Gewerbeverbot vorliegt, da nahezu jede Geschäftstätigkeit erlaubt ist. Offshore Firmen bieten aber auch die Chance zum Aufbau einer neuen Bonität.

Eine seltene Unternehmensform? Im Gegenteil, weltweit ist Offshore die am häufigsten gewählte Rechtsform bei Unternehmen. Entgegen der häufig verbreiteten Meinung, die Führung einer Offshore Firma sei eine illegale Angelegenheit, ist sie in Österreich sehr wohl erlaubt.

Der Weg zur Offshore Firma – Gründung und Buchführung

Eine Firmengründung im Ausland erfolgt meist über Mittleragenturen.
Jedes Land hat eigenen Bestimmungen für eine Firmengründung.
Seriöse Mittleragenturen übernehmen die Gründung der Offshore Firma in Georgien.
Sie übernehmen die gesamte Abwicklung.
Doch nicht nur hinsichtlich der Gründung unterscheiden sich die Gesetze der Länder,
sondern auch
in Bezug auf Buchführung und Jahresbilanz. In manchen Staaten besteht keine Buchführungspflicht,
es müssen Belege lediglich verwahrt werden.
Viele der Agenturen beschäftigen sich seit Jahrzehnten mit der Thematik
und verfügen über Referenzen mitunter bekannter Unternehmen.
Sie kennen die Situation in den einzelnen Staaten genau.
Grundsätzlich besteht eine Offshore Firmengründung über eine Agentur aus drei Schritten.

Offshore Gesellschaften – die beliebtesten Länder

Bei Offshore Gesellschaften wird keine Einlagenhöhe vorgeschrieben,
zumeist auch keine Fristen zur Einzahlung.
Die Entscheidung liegt bei den Gesellschaftern.
Da es sich bei Offshore Firmen um sogenannte
Non Resident Firmen handelt,
ist auch kein Firmensitz im gewählten Ausland notwendig
.
Vorgeschrieben wird lediglich eine sogenannte minimale Präsenz.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch ein Büroservice an

 

 Wir vermitteln zu diesem Zweck Registered Offices oder einen Registered Agent vor Ort.
 Nach erfolgter Gründung werden dem neuen Unternehmer die Gründungsurkunde,
Zertifikate und das Firmensiegel im Original übergeben.

 

Doch zunehmend steigt das Interesse für Gründungen im Nearshore-Bereich, also in Staaten,
die kulturell und sprachlich verwandter mit dem Heimatland sind.
Auch die kürzeren Reisezeiten spielen dabei eine Rolle.
Die stärker vorhandene Rechtssicherheit ist ebenfalls ein wichtiger Faktor bei
Nearshore Gründungen.

 Offshore stellte eine neue, attraktive Alternative im Geschäftsleben dar.

Interesse ?

Dann senden Sie uns bitte eine E Mail
an see@aon.at

KOMPLETTPAKET mit DIREKTIONS- & SHAREHOLDERSERVICE
inclusive OFFSHORE-BANKKONTO mit ATM-KARTE

Dieses Paket beinhaltet

  1. Sämtliche vorgeschriebenen Registrierungsformalitäten + Gebühren – d.s.:
    Registrierungsbestätigung, Gesellschaftsvertrag, 5 Anteilsscheine, Aufzeichnung der ersten Gesellschafterversammlung mit allen nötigen Beschlüssen / Ernennung der Geschäftsleitung (Direktoren), Firmenstempel/Siegel sowie den Gebühren für den Registrierungsagenten u.d. registrierte Adresse für das laufende Jahr
  2. Apostille (Überbeglaubigung der Dokumente durch die Behörden nach der Haager Konvention von 1961) – wird von ausländischen Banken und Geschäftspartnern als Nachweis dafür benötigt, daß die Firma ordnungsgemäß und von einem autorisierten Vertreter gegründet und samt ihren Gesellschaftsverträgen im Gründungsland offiziell anerkannt wurde.
  3. Full Nominee’s Paket (Direktoren u. Shareholder)
    Mit diesem Service stellen wir Ihnen sowohl die Direktoren als auch offizielle Eigentümer der IBC zur Verfügüng und Sie operieren komplett im Hintergrund – ausgestattet mit einer beglaubigten Generalvollmacht (unter Apostille) können Sie Konten eröffnen und darüber verfügen, Verträge unterzeichnen und alles das machen was die Inhaber / Direktoren dürfen, ohne daß Sie als Eigentümer oder Direktor aufscheinen.
  4. Firmen-Bankkonto einer georgischen Bank. Samt Online-Banking und mit einer ATM-Debitkarte, mittels derer Sie über Ihr Geld von überall auf der Welt verfügen können.
  5. Versandkosten der Antragsformulare, Dokumente, Unterlagen, Firmenstempel, Bankunterlagen, etc. per Einschreiben und/oder Kurierdiensten (reguläre Versandarten)
  6. Unverbindliches Informationsgespräch – einmaliges kurzes Telefonat, das keinen Beratungscharakter hat!*)


KOMPLETTPREIS: 2.915,-  + Georgischer VAT  JETZT BESTELLEN!
Jährliche Folgekosten: 1.780,- (incl. Verlängerung Full Nominee-Paket, ohne laufende Bankgebühren)


 

 

 

 

   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

 

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